Mit der verbindlichen Buchung für eine Veranstaltung der Summit 365 GmbH erkenne ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Summit 365 GmbH, Dieter-Streng-Str. 3, 90766 Fürth (nachfolgend: Veranstalter) an. Die Buchung ist für Sponsoren/Partner und/oder Tagungsteilnehmer (nachfolgend gemeinsam: Kunden) verbindlich. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung der Veranstaltung des Veranstalters und stehen unter dem Vorbehalt anderer Vereinbarungen.
1.1 BUCHUNG, ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
1.1.1 Im Falle der Teilnahme eines Sponsors/Partners beginnt der Vertrag/die Buchung zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor/Partner mit der Unterzeichnung des Formulars Sponsoring-/Partnerschaftsverpflichtung durch beide Vertragsparteien. Das Formular Sponsoring-/Partnerschaftsverpflichtung, dem diese Bedingungen beigefügt sind, regelt die jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen.
1.1.2 Der jeweils im Sponsoring-/Partnerschaftsvertrag vereinbarte Betrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung an den Sponsor/Partner zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Sponsor/Partner darf nicht an der Veranstaltung teilnehmen, wenn die vollständige Zahlung nicht beim Veranstalter eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter gegenüber dem Sponsor/Partner das Recht vor, den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen, den Vertrag zu kündigen und/oder die Vertragselemente und/oder die Ausstellungsfläche an andere Sponsoren/Partner freizugeben.
1.1.3 Nur angemeldete Teilnehmer des Sponsors/Partners erhalten beim Check-in am Veranstaltungsort ihren persönlichen Konferenzausweis (der zum Zutritt zur Veranstaltung berechtigt). Voraussetzung für die Aushändigung des Tagungsausweises (mit Zugang zur Veranstaltung) ist, dass die Tagungsgebühr bis zum Tagungsbeginn auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist.
1.2 HAFTUNG UND STORNIERUNG
1.2.1 Die Stornierung durch den Sponsor/Partner muss in schriftlicher Form erfolgen und ist zu richten an: Summit 365 GmbH, Dieter-Streng-Str. 3, 90766 Fürth, [email protected] oder eine andere vom Veranstalter für die Kommunikation angegebene E-Mail-Adresse.
1.2.2 Der Sponsor/Partner hat das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Unterzeichnung des Formulars Sponsoring-/Partnerschaftsverpflichtung durch beide Vertragsparteien kostenfrei zu kündigen.
1.2.3 VertragsstornogebührenDer Sponsor/Partner hat das Recht, den Vertrag bis spätestens vier Monate (120 Tage) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu kündigen. Im Falle einer Vertragsstornierung durch den Sponsor/Partner werden folgende Stornogebühren fällig:
50 % des vertraglich vereinbarten Entgelts bei einer Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn;
75 % des vertraglich vereinbarten Entgelts bei einer Stornierung bis 120 Tage vor der Veranstaltung.
Bei einer Stornierung durch den Sponsor/Partner nach der oben genannten Frist von vier Monaten (120 Tage) werden dem Sponsor/Partner 100% der vertraglich vereinbarten Gebühr vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
Für den Fall, dass der stornierende Sponsor/Partner einen neuen Sponsor/Partner als Ersatz für den stornierten Vertrag zur Verfügung stellt, und für den Fall, dass eine Verpflichtungserklärung mit dem gleichen oder einem höheren Betrag vom Veranstalter und dem ersetzenden Sponsor/Partner unterzeichnet wurde, wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der vertraglich vereinbarten Gebühr fällig. Zusätzlich ist der Veranstalter berechtigt, alle Leistungen und Kosten in Rechnung zu stellen, die auf der Grundlage des stornierten Vertrages erbracht wurden oder entstanden sind. Organisationen oder Personen, denen der Veranstalter bereits vor der Vertragsstornierung ein Sponsoring angeboten hat, können nicht als Ersatzsponsor/-partner auftreten.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
1.2.4 Absage der Veranstaltung
1.2.4.1 Absage der Veranstaltung aus organisatorischen GründenDer Veranstalter behält sich das Recht vor, die Buchung einseitig zu widerrufen und die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (ausgenommen höhere Gewalt) abzusagen. In diesem Fall kann der Sponsor/Partner den Betrag seiner Buchung auf eine zukünftige Veranstaltung übertragen (in Bezug auf eine Veranstaltung des Veranstalters) oder eine Rückerstattung des stornierten Vertrages verlangen. Im letzteren Fall ist der Veranstalter berechtigt, alle Leistungen und Kosten in Rechnung zu stellen, die auf der Grundlage des stornierten Vertrages bereits erbracht wurden oder entstanden sind.
1.2.4.2 Absage der Veranstaltung aufgrund höherer GewaltWird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt, kann der Sponsor/Partner den Betrag seiner Buchung auf eine zukünftige Veranstaltung (in Bezug auf eine Veranstaltung des Veranstalters) übertragen. In einem solchen Fall von höherer Gewalt ist ein anderweitiger Anspruch auf Rückerstattung ausgeschlossen.Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
1.2.5 Verschiebung der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt zu verschieben. In einem solchen Fall werden alle Sponsoren/Partnerschaften auf die Ersatzveranstaltung übertragen. Alternativ können Sponsoren/Partner den Betrag ihrer Buchung auf eine andere zukünftige Veranstaltung des Veranstalters übertragen oder innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter von ihrer Buchung zurücktreten. In letzterem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Betrages fällig.
Nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter fallen die in Ziffer 1.2.3 genannten Stornogebühren an.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Leistungen des Veranstalters.
1.2.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung inhaltlich oder zeitlich zu verändern oder einzelne Referenten durch vergleichbare Alternativen zu ersetzen. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen in Bezug auf den Inhalt oder die Referentenauswahl gegenüber dem Veranstalter besteht nicht.
1.2.7 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund von technischen Störungen, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Stromschwankungen oder Stromausfälle, entstehen können.
1.2.8 Der Veranstalter haftet nicht für die von den ausgewählten Referenten vorgetragenen Inhalte.
1.2.9 Der Veranstalter haftet nicht für notwendige Änderungen der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt. Hierzu zählen insbesondere: bewaffnete Konflikte, innere Unruhen, terroristische Bedrohungen, Naturkatastrophen, Epidemien, politische Zwänge, erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrs.
1.3 MARKETINGMATERIAL
Marketingmaterial, das in die Taschen der Teilnehmer aufgenommen werden soll, muss dem Sponsor/Partner an die Adresse und innerhalb der Frist zur Verfügung gestellt werden, die der Veranstalter dem Sponsor/Partner mitgeteilt hat. Sollte das Material nicht rechtzeitig oder nicht an der angegebenen Adresse eintreffen, kann der Veranstalter nicht garantieren, dass das Material in die Taschen der Teilnehmer aufgenommen wird. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige oder verspätete Zustellung entstehen.
1.4 OFFIZIELLER KOMMUNIKATIONSWEG
Alle wichtigen Mitteilungen, die den Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor/Partner betreffen, werden per E-Mail abgewickelt. Der Veranstalter wird die vom Sponsor/Partner angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) für alle offiziellen Informationen und Ankündigungen im Zusammenhang mit dem unterzeichneten Vertrag verwenden. Der Sponsor/Partner ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass E-Mails des Veranstalters an die angegebenen E-Mail-Adressen innerhalb von sieben Tagen empfangen und gelesen werden können. Spam-Filter und andere Sicherheitseinstellungen sind vom Sponsor/Partner entsprechend einzustellen. Ansprüche des Sponsors/Partners, die aus ungelesenen E-Mails resultieren, bleiben unberücksichtigt.
2.1 BUCHUNG, ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
Der Vertrag/die Buchung zwischen dem Veranstalter und den Konferenzteilnehmern beginnt mit dem Abschluss der Ticketbestellung durch den Kunden.
Kunden dürfen Konferenztickets nur für sich selbst, für Kollegen und/oder andere Personen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unternehmen des Kunden stehen, buchen. Kunden und Konferenzteilnehmer dürfen ihre Konferenzkarte(n) nicht an Dritte verkaufen.
Die Gebühr für das Konferenzticket ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Konferenzteilnehmern ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet, wenn die vollständige Zahlung nicht beim Veranstalter eingegangen ist.
Alle angemeldeten Tagungsteilnehmer erhalten beim Check-in am Veranstaltungsort ihren persönlichen Tagungsausweis (der zum Zutritt zur Veranstaltung berechtigt). Voraussetzung für die Aushändigung des Tagungsausweises (Zugangsberechtigung zur Veranstaltung) ist, dass die Tagungsgebühr bis zum Tagungsbeginn auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist.
2.2 RÜCKTRITT, HAFTUNG UND STORNIERUNG
2.2.1 Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der Widerrufs- und Rückgabebelehrung zu widerrufen, die dem Kunden während des Bestellvorgangs auf unserer Website gesondert zur Verfügung gestellt wird.
2.2.2 Stornierungs- und Rückgabebedingungen für Tickets
Im Falle der Stornierung eines Tickets – sofern die Stornierung nicht aufgrund höherer Gewalt erfolgt – gilt folgende Erstattungsregelung:
– bis 90 Tage vor der Veranstaltung werden 100% des gezahlten Betrages zurückerstattet;
– bis 60 Tage vor der Veranstaltung werden 75% des bezahlten Betrages zurückerstattet;
– bis 30 Tage vor der Veranstaltung werden 50% des bezahlten Betrages zurückerstattet;
Nach diesen Terminen oder bei Nichterscheinen stellt der Veranstalter 100 % des Ticketpreises in Rechnung. Die Zuteilung eines Ersatzes für das bezahlte Ticket ist nach Ermessen des Veranstalters möglich.
Im Falle höherer Gewalt kann die Stornierung von Tickets gegen einen Ticketgutschein in Höhe des bezahlten Ticketpreises für eine zukünftige Veranstaltung des Veranstalters erfolgen. Alternativ werden bei einer Stornierung des Tickets bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50% des gezahlten Betrages erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
2.2.3 Absage der Veranstaltung
2.2.3.1 Absage der Veranstaltung aus organisatorischen Gründen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Buchung einseitig zu widerrufen und die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abzusagen. In einem solchen Fall wird der gezahlte Betrag für die Konferenztickets zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
2.2.3.2 Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt, werden alle erworbenen Tickets gegen einen Ticketgutschein in Höhe des bezahlten Ticketpreises für eine zukünftige Veranstaltung des Veranstalters storniert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Leistungen des Veranstalters.
2.2.4 Verschiebung der Veranstaltung
2.2.4.1 Verschiebung der Veranstaltung aus organisatorischen Gründen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen zu verschieben. In einem solchen Fall, ausgenommen höhere Gewalt, sind alle erworbenen Eintrittskarten für die Ersatzveranstaltung gültig.Im Falle einer Verschiebung aus organisatorischen Gründen ist der Ticketkäufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter vom Ticketkauf zurückzutreten und eine Rückerstattung in Höhe von 100% des bezahlten Betrages zu erhalten.
Nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter gelten die Stornierungs- und Erstattungsbedingungen gemäß Ziffer 2.2.2.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
2.2.4.2 Verschiebung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt verschoben, sind alle erworbenen Tickets für die Ersatzveranstaltung gültig.
Im Falle einer Verschiebung aufgrund höherer Gewalt ist der Ticketkäufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter seine Tickets gegen einen Ticketgutschein in Höhe des bezahlten Ticketpreises für eine zukünftige Veranstaltung des Veranstalters zu stornieren.
Nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter gelten die Stornierungs- und Erstattungsbedingungen für Tickets gemäß Ziffer 2.2.2.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt für alle sonstigen Leistungen des Veranstalters.
2.2.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung inhaltlich oder zeitlich zu verändern oder einzelne Referenten durch vergleichbare Alternativen zu ersetzen. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen des Inhalts oder der Referentenauswahl gegenüber dem Veranstalter besteht nicht.
2.2.6 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund von technischen Störungen, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Stromschwankungen oder Stromausfälle, entstehen können.
2.2.7 Der Veranstalter haftet nicht für die von den ausgewählten Referenten vorgetragenen Inhalte.
2.2.8 Der Veranstalter haftet nicht für notwendige Änderungen der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt. Dazu gehören insbesondere: bewaffnete Konflikte, innere Unruhen, terroristische Bedrohungen, Naturkatastrophen, Epidemien, politische Zwänge, erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrs.
2.3 OFFIZIELLER KOMMUNIKATIONSWEG
Alle wichtigen Kommunikationen bezüglich der erworbenen Konferenztickets werden per E-Mail durchgeführt. Der Veranstalter verwendet die E-Mail-Adresse(n), die bei der Ticketbestellung und/oder bei der Zuteilung der Tickets angegeben wurde(n). Ticketkäufer und Konferenzteilnehmer, denen ein Konferenzticket zugeteilt wurde, sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass vom Veranstalter an die angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) versandte E-Mails innerhalb von sieben Tagen gelesen werden. Spam-Filter und andere Sicherheitseinstellungen sind vom Ticketkäufer entsprechend einzustellen. Ansprüche, die aus ungelesenen E-Mails resultieren, werden nicht berücksichtigt.
2.1 BUCHUNG, ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
Der Vertrag/die Buchung zwischen dem Veranstalter und den Konferenzteilnehmern beginnt mit dem Abschluss der Ticketbestellung durch den Kunden.
Kunden dürfen Konferenztickets nur für sich selbst, für Kollegen und/oder andere Personen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unternehmen des Kunden stehen, buchen. Kunden und Konferenzteilnehmer dürfen ihre Konferenzkarte(n) nicht an Dritte verkaufen.
Die Gebühr für das Konferenzticket ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Konferenzteilnehmern ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet, wenn die vollständige Zahlung nicht beim Veranstalter eingegangen ist.
Alle angemeldeten Tagungsteilnehmer erhalten beim Check-in am Veranstaltungsort ihren persönlichen Tagungsausweis (der zum Zutritt zur Veranstaltung berechtigt). Voraussetzung für die Aushändigung des Tagungsausweises (Zugangsberechtigung zur Veranstaltung) ist, dass die Tagungsgebühr bis zum Tagungsbeginn auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist.
2.2 RÜCKTRITT, HAFTUNG UND STORNIERUNG
2.2.1 Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der Widerrufs- und Rückgabebelehrung zu widerrufen, die dem Kunden während des Bestellvorgangs auf unserer Website gesondert zur Verfügung gestellt wird.
2.2.2 Stornierungs- und Rückgabebedingungen für Tickets
Im Falle der Stornierung eines Tickets – sofern die Stornierung nicht aufgrund höherer Gewalt erfolgt – gilt folgende Erstattungsregelung:
– bis 90 Tage vor der Veranstaltung werden 100% des gezahlten Betrages zurückerstattet;
– bis 60 Tage vor der Veranstaltung werden 75% des bezahlten Betrages zurückerstattet;
– bis 30 Tage vor der Veranstaltung werden 50% des bezahlten Betrages zurückerstattet;
Nach diesen Terminen oder bei Nichterscheinen stellt der Veranstalter 100 % des Ticketpreises in Rechnung. Die Zuteilung eines Ersatzes für das bezahlte Ticket ist nach Ermessen des Veranstalters möglich.
Im Falle höherer Gewalt kann die Stornierung von Tickets gegen einen Ticketgutschein in Höhe des bezahlten Ticketpreises für eine zukünftige Veranstaltung des Veranstalters erfolgen. Alternativ werden bei einer Stornierung des Tickets bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50% des gezahlten Betrages erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
2.2.3 Absage der Veranstaltung
2.2.3.1 Absage der Veranstaltung aus organisatorischen Gründen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Buchung einseitig zu widerrufen und die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abzusagen. In einem solchen Fall wird der gezahlte Betrag für die Konferenztickets zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
2.2.3.2 Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt, werden alle erworbenen Tickets gegen einen Ticketgutschein in Höhe des bezahlten Ticketpreises für eine zukünftige Veranstaltung des Veranstalters storniert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Leistungen des Veranstalters.
2.2.4 Verschiebung der Veranstaltung
2.2.4.1 Verschiebung der Veranstaltung aus organisatorischen Gründen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen zu verschieben. In einem solchen Fall, ausgenommen höhere Gewalt, sind alle erworbenen Eintrittskarten für die Ersatzveranstaltung gültig.Im Falle einer Verschiebung aus organisatorischen Gründen ist der Ticketkäufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter vom Ticketkauf zurückzutreten und eine Rückerstattung in Höhe von 100% des bezahlten Betrages zu erhalten.
Nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter gelten die Stornierungs- und Erstattungsbedingungen gemäß Ziffer 2.2.2.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle anderen Leistungen des Veranstalters.
2.2.4.2 Verschiebung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt verschoben, sind alle erworbenen Tickets für die Ersatzveranstaltung gültig.
Im Falle einer Verschiebung aufgrund höherer Gewalt ist der Ticketkäufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter seine Tickets gegen einen Ticketgutschein in Höhe des bezahlten Ticketpreises für eine zukünftige Veranstaltung des Veranstalters zu stornieren.
Nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Verschiebung durch den Veranstalter gelten die Stornierungs- und Erstattungsbedingungen für Tickets gemäß Ziffer 2.2.2.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt für alle sonstigen Leistungen des Veranstalters.
2.2.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung inhaltlich oder zeitlich zu verändern oder einzelne Referenten durch vergleichbare Alternativen zu ersetzen. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen des Inhalts oder der Referentenauswahl gegenüber dem Veranstalter besteht nicht.
2.2.6 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund von technischen Störungen, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Stromschwankungen oder Stromausfälle, entstehen können.
2.2.7 Der Veranstalter haftet nicht für die von den ausgewählten Referenten vorgetragenen Inhalte.
2.2.8 Der Veranstalter haftet nicht für notwendige Änderungen der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt. Dazu gehören insbesondere: bewaffnete Konflikte, innere Unruhen, terroristische Bedrohungen, Naturkatastrophen, Epidemien, politische Zwänge, erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrs.
2.3 OFFIZIELLER KOMMUNIKATIONSWEG
Alle wichtigen Kommunikationen bezüglich der erworbenen Konferenztickets werden per E-Mail durchgeführt. Der Veranstalter verwendet die E-Mail-Adresse(n), die bei der Ticketbestellung und/oder bei der Zuteilung der Tickets angegeben wurde(n). Ticketkäufer und Konferenzteilnehmer, denen ein Konferenzticket zugeteilt wurde, sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass vom Veranstalter an die angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) versandte E-Mails innerhalb von sieben Tagen gelesen werden. Spam-Filter und andere Sicherheitseinstellungen sind vom Ticketkäufer entsprechend einzustellen. Ansprüche, die aus ungelesenen E-Mails resultieren, werden nicht berücksichtigt.
Die persönlichen Daten unserer Kunden werden unter Beachtung der §§ 23-25 BDSG gespeichert und verarbeitet. Delegierte, die damit nicht einverstanden sind, sollten sich unverzüglich schriftlich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen.
Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Foto-, Video- und Audioaufnahmen zu Werbezwecken auf der Veranstaltung gemacht werden. Das Foto-, Video- und Audiomaterial befindet sich im alleinigen Eigentum des Veranstalters.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Personaldaten in der Datenbank des Veranstalters gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen mit dem Veranstalter verwendet.
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Jeder Kunde kann jederzeit unentgeltlich, ohne Angabe von Gründen, ganz oder teilweise, in Schrift- oder Textform gegenüber der Summit 365 GmbH, Dieter-Streng-Str. 3, 90766 Fürth, [email protected]
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Alle vom Veranstalter erhobenen Daten werden ausschließlich zur Unterstützung der Übermittlung von Produktinformationen und/oder der Abgabe von Serviceangeboten gespeichert.
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Das Ziel der Veranstaltungen des Veranstalters ist es, die Gemeinschaft zusammenzubringen, um Mitarbeiter aus Technik und Wirtschaft zu befähigen, mehr im Bereich der Zusammenarbeit zu erreichen. Der Veranstalter ist bestrebt, eine respektvolle, freundliche und inklusive Erfahrung für alle Teilnehmer zu schaffen.
Daher toleriert der Veranstalter kein belästigendes oder respektloses Verhalten, keine Nachrichten, Bilder oder Interaktionen von Veranstaltungsteilnehmern, in keiner Form, bei keinem Aspekt des Programms, einschließlich geschäftlicher und sozialer Aktivitäten, unabhängig vom Veranstaltungsort.
Der Veranstalter toleriert kein Verhalten, das für ein Geschlecht, eine Rasse, eine sexuelle Orientierung oder eine Behinderung herabwürdigend ist, oder ein Verhalten, das gegen Anti-Belästigungs- und Anti-Diskriminierungsstandards und -gesetze der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Standards des Geschäftsgebarens verstößt. Kurzum: Das gesamte Erlebnis am Veranstaltungsort muss Kulturstandards entsprechen, die Toleranz, respektvolles Verhalten und – Zusammenarbeit fördern!
Der Veranstalter duldet nicht, dass Politik und persönliche Anliegen in seine Veranstaltungen eingebracht werden.
Der Veranstalter ermutigt jeden, bei der Schaffung einer einladenden und sicheren Umgebung mitzuhelfen. Bitte meldete jegliche Bedenken, belästigendes Verhalten oder verdächtige oder störende Aktivitäten dem Personal des Veranstaltungsortes, dem Gastgeber oder Eigentümer der Veranstaltung oder dem nächstgelegenen Sicherheitspersonal oder dem Veranstaltungspersonal.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen jederzeit nach eigenem Ermessen den Zutritt zu seiner Veranstaltung zu verweigern oder sie von der Veranstaltung zu entfernen.
Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden der Geschäftssitz des Veranstalters.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Regelungen. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag insgesamt unwirksam.